Erste Online-Demonstration gegen Deportation von Asylsuchenden aus der Bundesrepublik Deutschland (2001) vor Gericht
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Diese Online-Demonstration (Online-demonstration against deportation) wandte sich 2001 gegen "Deportation Business" der Lufthansa angesichts der Abschiebepraxis in der Asyl-Politik der Bundesrepublik Deutschland.
Im Aufruf „Deportation class: Internet-Demo gegen das Abschiebegeschäft“ und „Lufthansa goes offline - Online-Demonstration gegen „Deportation Business“ stand zu lesen: „kein Mensch ist illegal und Libertad! rufen zur
Blockade der Lufthansa-Homepage am 20.Juni 2001 auf“. Weiter hieß es „Wenn Konzerne, die mit Abschiebungen Geld verdienen, ihre grössten Filialen im Netz aufbauen, dann muss man auch genau dort demonstrieren. Ähnlich wie bei einer Sitzblockade soll der Zugang zur Homepage der Lufthansa AG durch tausende InternetnutzerInnen zeitweise versperrt werden. Aber das geht nur, wenn viele mitmachen. Kein mensch ist illegal und Libertad! Rufen deshalb internationale und deutsche Gruppen auf, sich an den Vorbereitungen der Internet-Demo zu beteiligen. Ein genauer Termin steht noch nicht fest, aber für den Tag X erwarten wir mehrere tausend Teilnehmerinnen.“ Den Aufrufen folgend kam es am 20.6.2001 in der Zeit zwischen 10 und 12 Uhr zu über 1,2 Millionen Zugriffe durch 13614 verschiedene IP-Adressen auf die Lufthansa Homepage „www.Lufthansa.com“, wobei bei 137 IP-Adressen die Anzahl der jeweiligen Zugriffe zwischen 25267 und 1018 lag. Dadurch lagen die Antwortzeiten für bei der Lufthansa anfragende Interessenten und Kunden in dem genannten Zeitraum zeitweise zwischen 3 bis 10 Minuten, was zu einem deutlichen Buchungsrückgang und damit verbundenen Einnahmeausfall bei der Gesellschaft führte. Nach der Onlineblockade der Lufthansa-Website stellte die Lufthansa Strafanzeige. Der Angeklagte Andreas-Thomas Vogel bemerkt zum Prozess: „Es ist der erste Prozess, in dem von staatlicher Seite versucht wird, massenhafte Proteste im Internet abzuurteilen und damit eine Handhabe gegen zukünftige Online-Aktivitäten zu haben“. Im Frühsommer 2005 fand am Amtsgericht Frankfurt am Main der Prozess gegen den Domaininhaber von „www.libertad.de“ wegen Nötigung und Aufruf zu Straftaten statt. Am 22.05.2006 wird das Urteil im Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt aufgehoben, der Angeklagte freigesprochen. Das Gericht hat in der Urteilsbegründung festgestellt, dass eine Online-Demonstration „weder das Tatbestandsmerkmal der Gewalt, noch das der Drohung mit einem empfindlichen Übel“ erfüllt. Also doch: Online protest is not a crime!
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